Was ist zu beachten?

Erbrecht in der EU

Für das Erbrecht ist seit dem 17. August 2015 in der EU immer der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers das ausschlaggebende Kriterium für die Frage, nach welcher Rechtsordnung der Erbfall entschieden wird.

Dabei gibt es mindestens drei Fallstricke, die trotz dieser Vereinfachung für Probleme sorgen können:

1. Wie sich der gewöhnliche Aufenthalt definiert, ist in dem Gesetz nicht definiert. Als Anhaltspunkt kann die zeitliche Dauer des Aufenthalts ebenso dienen wie soziale oder berufliche Aspekte. Da es keine eindeutige Definition gibt, kann aus der Frage ein Streit zwischen den Erben entstehen.

2. Die Rechtsordnungen in der EU unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Für die Erben bedeutet das, dass sie einen Anwalt finden müssen, der sich zum einen in der Rechtsordnung des Staates auskennt und zum anderen ihre Sprache spricht.

3. Die unterschiedlichen Rechtsordnungen bringen es mit sich, dass nicht alle Gestaltungsmöglichkeiten gegenseitig anerkannt werden. Das in Deutschland beliebte Berliner Testament und alle anderen Gemeinschaftstestamente werden in den südeuropäischen Rechtsordnungen (Frankreich, Spanien, Italien etc.) nicht anerkannt. Die gesetzliche Erbfolge dieser Länder, die dann angewendet wird, ist aber in den seltensten Fällen das vom Erblasser Gewollte.

Wahl der Rechtsordnung

Um diese Fallstricke für die Erben zu vermeiden, sollte der Erblasser in seinem Testament immer angeben, nach welcher Rechtsordnung sein Testament ausgelegt werden soll. Wenn also ein deutsches Ehepaar in Spanien lebt und ein Berliner Testament abfassen möchte, darf ein Zusatz wie: „Ich erkläre, dass ich die deutsche Staatangehörigkeit besitze. Für meine gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen wähle ich hiermit nach Art. 22 EU-ErbVO die ausschließliche Geltung deutschen Erbrechts“ nicht fehlen. Zwar könnte auch nach dem Sinnzusammenhang auf deutsches Recht geschlossen werden, darauf sollte man sich jedoch nicht verlassen.

Das Erbschaftsteuerrecht ist von der Verordnung im Übrigen nicht betroffen.

Trotz der Vereinfachungen bleibt es sehr wichtig, einen Rechtsanwalt zu finden, der sich in der entsprechenden Rechtsordnung gut auskennt. Wir vom KompetenzCentrum Erbrecht verfügen über ein großes Netzwerk, in dem sich Rechtsanwälte aus ganz Europa, Russland, China und den USA befinden. Dieses Netzwerk bietet Ihnen die Sicherheit, bei internationalen Erbfällen stets optimal beraten zu sein.

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