
Gerne betreuen wir Sie auch in unseren Kanzleien in Bochum, Düsseldorf, Duisburg, Dortmund oder Essen vor Ort.
Darüber hinaus betreuen wir auch bundesweit Mandanten auf Wunsch per Videotelefonie.
Sie finden unserer Kanzlei am Rheinufer in der Nähe der Kölner Altstadt.
Unsere Adresse lautet:
Konrad-Adenauer-Ufer 37
50668 Köln
Telefon +49 (0) 221 120 72 911
E-mail: info@jfm24.de
Mit gehobenem Alter machen sich Menschen im Regelfall mehr Gedanken zum Thema Erbrecht, als noch in jungen Jahren. Schließlich hat der Erblasser auch ein Interesse daran, dass anfallende Erbangelegenheiten sinnvoll geregelt sind. Sorgsame und gewissenhafte Nachlassplanung ist ein wichtiger Schritt um evtl. eintretenden, späteren Erbstreitigkeiten vorzubeugen.
Auch die Erben selbst profitieren von einer wohlüberlegten letzten Verfügung, die Regelungen und Übersicht schafft. Wer unvorbereitet von einer Vielzahl an Problemen/Fragen überwältigt wird, hat kaum einen klaren Kopf, um zielgerichtet zu handeln. Als Team erfahrener Fachanwälte und Steuerberater stehen wir gleichermaßen Erben als auch Testierenden zur Seite und klären über alle Details des Erbrechts auf.
Wenn Ehegatten sich in einem gemeinsam aufgesetzten Testament zum jeweiligen Alleinerben erklären, spricht man von einem sog. Berliner Testament. Schlusserben sind dann gemeinsame Kinder bzw. weitere Angehörige. Hier können jedoch Freibeträge vernichtet werden, so dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob das Berliner Testament die richtige Wahl ist.
Möchte ein Erblasser ein sog. eigenhändiges Testament verfassen, muss er es zwingend vollständig handschriftlich erstellen. Ebenso muss er seinen Vor- und Zunamen wie auch Ort und Datum angeben und das Dokument unterschreiben. Ein durch einen Minderjährigen erstelltes eigenhändiges Testament hat keine Gültigkeit.
Eine letztwillige Verfügung, die zusammen mit einem Notar erstellt und durch diesen beim Nachlassgericht hinterlegt wird, ist ein sog. notarielles Testament. Der Notar ist jedoch in den seltensten Fällen ein Steuerexperte, so dass auch hier der Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht von Vorteil ist.
Die Testierfreiheit gibt zwar viel Gestaltungsspielraum, birgt aber auch die Gefahr missverständliche Klauseln zu formulieren. Unser Team aus Fachanwälten und Steuerberatern hilft Erblassern bei der Testamentsgestaltung, so dass rechtssichere und aussagekräftige Dokumente entstehen.
Gerne stehen wir Ihnen in unserem Kölner Büro am Konrad-Adenauer-Ufer 37, 50668 Köln vor Ort zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Burkhardt Jordan, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht.
Tel.: 0221-120 729 0, Fax: 0221-120 729 15
Rufen Sie uns an: 0221 120 72 911
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