Achtung Ehepaare: Umwandlung von Einzelkonten in Gemeinschaftskonten kann teuer werden

Viele Eheleute sind der Ansicht, dass das Geld auf dem Konto oder auch einem Depot beiden Ehepartnern gehört, auch wenn es nur auf den Namen eines Ehepartners lautet. Dieser weit verbreitete Irrtum kann teuer werden. Denn wenn nur einer der beiden Partner auf das Konto einzahlt und zu einem späteren Zeitpunkt das Konto in ein Gemeinschaftskonto für beide Ehepartner umgewandelt wird, handelt es sich dabei steuerrechtlich um eine Schenkung. Für diese wird Schenkungssteuer fällig, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 500.000 Euro übertragen werden. Schenkung bedeutet, dass jemand etwas bekommt und keine Gegenleistung dafür erbringen muss.

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