Keine Anfechtung der Erbausschlagung bei bloßem Motivirrtum

Das OLG Düsseldorf hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss entschieden, dass eine Anfechtung der Erbausschlagung nicht möglich ist, wenn die Erbschaft nur aufgrund der Vermutung, dass der Nachlass überschuldet sei, ausgeschlagen wurde. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2018 – 3 Wx 140/18)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund seiner Erbausschlagung berufen kann, der die Entscheidung der Ausschlagung auf Grundlage von bewusst ungesicherten und rein spekulativen Annahmen getroffen hat.

all