Erbunwürdig durch Sterbehilfe?

Auf den ersten Blick klingt es verständlich, dass der derjenige, der einen anderen umbringt, nicht dessen Erbe werden darf. Doch gibt es immer wieder Situationen, in denen Angehörige oder nahestehende Personen den Tod eines anderen aus Mitleid herbeiführen, um das Leiden zu verkürzen. Ob diese Motive zu einer unterschiedlichen Beurteilung der Erbunwürdigkeit führen, musste zuletzt der Bundesgerichtshof entscheiden.

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