Erbrecht in China

Das chinesische Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich in den letzten Jahren stark gewandelt hat. Bei deutsch-chinesischen Erbfällen ist anwaltliche Hilfe unverzichtbar, um die für Erblasser und Erben geltenden Rechtsvorschriften zu verstehen und zu befolgen.

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Erbrecht in China: Welche Rechtsordnung findet Anwendung?

Bei jedem Erbfall mit Auslandsberührung muss zunächst geklärt werden, welches Recht zur Anwendung kommt. Da China keine multilateralen Staatsverträge im Bereich des Erbrechts abgeschlossen hat, kann diese Klärung überaus komplex sein. Nach den chinesischen Erbrechtsbestimmungen gilt für bewegliches Vermögen das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Für unbewegliches Vermögen gilt das Recht das des Belegenheitsorts, also das Recht des Staates, in dem sich das Vermögen befindet. Fälle mit Nachlassspaltung sind dabei nicht selten und sollten stets anwaltlich begleitet werden.

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Verlässliche Experten im deutsch-chinesischen Erbrecht

Als Experten für das deutsch-chinesische Erbrecht unterstützen wir Sie dabei, die Abwicklung Ihrer deutsch-chinesischen Erbangelegenheit so effizient und unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Dafür verfügen wir über eine hohe Expertise im internationalen Erbrecht mit spezifischen Spezialisierungen. In Zusammenarbeit mit unseren zuverlässigen Anwaltspartnern in China bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Betreuung für das Erbrecht in China.

Ein Bezug zu China kann sich beispielsweise dadurch ergeben, dass:

  • ein Teil des Nachlasses in China liegt, z. B. eine Immobilie, ein Bankkonto oder Wertpapiere
  • der Erblasser die chinesische Staatsangehörigkeit besaß oder einen Wohnsitz in China hatte
  • der Erblasser einen Erbvertrag oder ein Testament mit einer Bezugnahme auf chinesisches Recht erstellt hat

Die Mandanten, die unsere Leistungen im Rahmen des chinesischen Erbrechtes in Anspruch nehmen, sind oftmals Chinesen, die sich in Deutschland niedergelassen haben, sowie Deutsche, die in China leben oder über Auslandvermögen verfügen.

Erbrecht

Deutsch-chinesische Erbfälle: Unser Leistungsspektrum im Überblick

Wir betreuen Sie umfassend bei allen Fragen und Angelegenheiten rund um das Erbrecht in China, sowohl in Deutschland als auch über unsere Kooperationspartner vor Ort.

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen: Wir beraten Sie bei der Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags, der Ihren individuellen Wünschen und den Besonderheiten des deutschen und chinesischen Erbrechts entspricht.
  • Nachlassabwicklung: Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung des Erbfalls in Deutschland und China, einschließlich der Erbschaftssteuererklärung und der Abwicklung von Immobilien und Unternehmen.
  • Vermögensnachfolgeplanung: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine umfassende Vermögensnachfolgeplanung, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen gerecht wird.
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung: Wir erstellen für Sie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen, die Ihre Wünsche für den Fall Ihrer Geschäftsunfähigkeit oder Ihres Todes sicherstellen.
  • Ermittlung des anwendbaren Rechts: Wir ermitteln das anwendbare Recht für den Erbfall, je nachdem, ob sich der Erblasser zu Lebzeiten in Deutschland oder China aufgehalten hat oder ob sich Vermögensgegenstände in Deutschland oder China befinden.
  • Fragen zur Erbfolge: Im Erbrecht in China sind – vergleichbar mit dem deutschen Erbrecht – Erben der 1. Ordnung (Ehegatten, Kinder und Eltern) vorrangig erbberechtigt vor Erben der 2. Ordnung (Geschwister, Halbgeschwister, Großeltern). Im Einzelfall können sich dabei Unterschiede zwischen erbberechtigten Ausländern und erbberechtigten Chinesen ergeben, zu denen wir Sie aufklären.
  • Nachlassabwicklung in Deutschland und China: Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung des Erbfalls in Deutschland und China, einschließlich der Erbschaftssteuererklärung und der Abwicklung von Immobilien und Unternehmen.
  • Erbschaftssteuer: Auch wenn das Erbrecht in China aktuell keine Erbschaftssteuer kennt (Ausnahmen: Sonderverwaltungszonen wie Hongkong), sind entsprechende Änderungen im Gespräch. Wir beraten Sie zu diesen Entwicklungen.
  • Doppelbesteuerung & Gebühren: Wir unterstützen Sie dabei, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dazu beraten wir Sie und unsere Kooperationspartner zu Themen wie Unternehmenssteuern, Kapitalertragsteuer sowie Übertragungsgebühren für Immobilien bei Erbfällen mit China-Bezug.

Erbrecht

Ihr starker Partner für das Erbrecht in China

Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Erbrecht in China. Unsere erfahrenen Berater kennen sich mit den rechtlichen und steuerlichen Regelungen in beiden Ländern bestens aus. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung eines Erbfalls mit China-Bezug und helfen Ihnen, Ihre Rechte und Interessen zu wahren.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu Ihrem individuellen Fall – kontaktieren Sie uns direkt telefonisch oder per E-Mail.